Allgemeine Geschäftsbedingungen

concept-computer Vertriebsgesellschaft mbH

Zehnerstraße 73, 53498 Bad Breisig

Stand November 2010

1 Allgemeines zur Anwendung dieser AGB.

2 Zustandekommen von Verträgen, Inhalten und Vereinbarungen.

3 Preise, Zahlungsbedingungen und Vertragslaufzeiten.

3.1 Lieferungen von Soft- und Hardware aller Art

3.2 Zahlungsbedingung bei Erbringung von Dienstleistungen aller Art

3.3 Verbuchung von Zahlungen und Aufrechnung von Gutschriften.

3.4 Mietverträge für ASP-Leistungen (Application Service Providing) SaaS (Software as a Service), Online-Dienste, Software-Miete, Domaingebühren, Wartungs- und Hotline-Vertragsgebühren.

4 Versand und Gefahrenübergang, Lieferfristen.

5 Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht, Nutzungsrechte, Verantwortung.

5.1 Lizenzvereinbarung für Programme.

5.2 Urheberrechte beim Vertrag über die Entwicklung von Off- und Online-Medien und/oder digitalen Medien

5.3 Nutzungsrechte von Offline-Medien.

5.4 Nutzungsrechte von Online-Medien ohne Integration in ASP- & SaaS-Leistungen.

5.5 Nutzungsrechte von Online-Medien mit Integration in ASP- & SaaS-Leistungen.

5.6 Nutzungsrechte von digitalen Medien.

5.7 Nutzungsrechte von durch Mietvertrag zur Verfügung gestellter Software (SaaS, ASP).

5.8 Schutzrechte Dritter

5.9 Verantwortung des Vertragspartner für bereitgestellte Inhalte.

6 Domainverwaltung, Bereitstellung von Online-Diensten, ASP- & SaaS-Lösungen.

6.1 Domainverwaltung.

6.2 Bereitstellung von Online-Diensten.

6.3 Internetdienstleistungen, ASP- & SaaS-Lösungen.

6.4 Pflichten des Vertragspartner

7 Eigentumsvorbehalt

8 Gewährleistung.

8.1 cc haftet für Mängel bei Lieferung von Waren wie folgt

8.2 cc haftet bei Lieferung von Software, SaaS, Off- & Onlinemedien und digitalen Medien wie folgt

8.3 Allgemeines zur Gewährleistung.

8.4 Bei Zurverfügungstellung von Software, auch ASP- & SaaS-Lösungen gilt zusätzlich.

9 Haftung, Erstellung von Sicherungskopien.

10 Datenschutz.

11 Gerichtsstand, Rechtswahl, Teilunwirksamkeit


1 Allgemeines zur Anwendung dieser AGB

a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Vermietungen, Beratungsleistungen, Online-Dienste, Auskünften und ähnlichem zwischen der Firma concept-computer Vertriebsgesellschaft mbH (im Folgenden cc genannt) und ihren sämtlichen Geschäftspartnern sowie auf der Besteller- als auch auf der Lieferantenseite (im Folgenden Vertragspartner genannt).

b) Diese AGB sind für die Vertragsbeziehungen allein maßgebend, es sei denn, dass Abweichungen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Abweichende AGB sind für cc nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.

c) Sind unsere AGB dem Vertragspartner als Unternehmer nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste. Weiterhin liegen die AGB in den Geschäftsräumen von cc aus, und sind im Internet unter www.concept-computer.de im Menüpunkt "AGB" einsehbar und auszudrucken.

d) cc ist berechtigt, den Inhalt eines Vertrages mit Zustimmung des Vertragspartners zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von cc für den Vertragspartner zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Vertragspartner, wenn er Unternehmer, ist der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

e) cc kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Vertragspartner steht für diesen Fall das Recht der außerordentlichen Kündigung zu.

2 Zustandekommen von Verträgen, Inhalten und Vereinbarungen

a) Angebote von cc sind freibleibend, sofern nicht schriftlich eine Bindefrist vermerkt ist.

b) Verträge kommen mit schriftlicher Bestätigung (durch ein von dem Vertragspartner unterzeichnetes Bestellformular oder durch die Auftragsbestätigung von cc) oder durch Ausführung, Lieferung/Rechnungsstellung durch cc zustande. Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Änderungen am Vertrag, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch cc. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Auskünfte sind unverbindlich.

c) Sofern cc ein individuelles Angebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Vertragspartners über sein derzeit genutztes EDV-System, über vom Vertragspartner beabsichtigte Hardware- bzw. Softwareerweiterungen und/oder fachlich funktionalen Aspekten. Der Vertragspartner trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotenen Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Sofern der Vertragspartner verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich abzugeben. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens cc wirksam.

d) Soweit der Vertragspartner den Vertrag mit cc im Rahmen seines Gewerbes als Unternehmer geschlossen hat, gilt darüber hinaus noch folgendes: Bei vorausgegangenen Verkaufsverhandlungen dient das Bestellformular und/oder die Auftragsbestätigung dem Zweck, den Inhalt der Verhandlungen für die Vertragsparteien verbindlich festzulegen. Das Vertragsverhältnis kommt daher bei vorausgegangenen Verkaufsverhandlungen mit dem Inhalt der Bestellung und/oder der Auftragsbestätigung zustande, soweit der Vertragspartner der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich widerspricht.

e) Soweit cc Waren Dritter vertreibt, gelten bezüglich der Systemvoraussetzungen und der Leistung der gelieferten Produkte die Produktbeschreibungen der jeweiligen Hersteller. cc übernimmt keine Garantie für die Funktions- bzw. Einsatzfähigkeit der gelieferten Waren für einen bestimmten Zweck oder deren wirtschaftlichen Erfolg.

f) Technische Änderungen und geringfügige Abweichungen der von cc zu liefernden Produkte sind insoweit vorbehalten, als sie dem Vertragspartner nach billigem Ermessen zuzumuten sind. Werden Produkte nach Vertragsabschluss technisch verbessert, ist ein Anspruch auf Lieferung der bisherigen, nicht verbesserten Version ausgeschlossen. Ist dem Vertragspartner die Abnahme der technisch verbesserten Version aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls nicht zuzumuten, kann er unter Ausschluss weiterer Rechte vom Vertrag zurücktreten, wobei der Vertragspartner die Unzumutbarkeit nachzuweisen hat. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich erklärt werden. Ein Anspruch auf Lieferung neuer System- bzw. sonstiger Art oder Softwareversionen zu früher ausgelieferten Waren ist ausgeschlossen.

3 Preise, Zahlungsbedingungen und Vertragslaufzeiten

3.1 Lieferungen von Soft- und Hardware aller Art

a) Die Preise von cc sind Nettopreise ab Bad Breisig einschließlich der zugehörenden Originalverpackung, ohne Installation. Versand, Versandverpackung und Versicherungen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Sofern dieser keine besondere Bestimmung getroffen hat, bestimmt cc Versandart und Versicherungsumfang nach billigem Ermessen. Mehrwertsteuer sowie sonstige Steuern und Abgaben werden in zum Zeitpunkt der Lieferung geltender gesetzlicher Höhe zusätzlich berechnet.

b) Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, wenn nicht im Einzelfall eine längere Frist schriftlich vereinbart wird. Bei Zielüberschreitung ist cc berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem Bundesbank-Diskontsatz, mindestens aber 6% jährlich zu berechnen und für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro zu erheben, sofern nicht im Einzelfall cc einen wesentlich höheren oder der Vertragspartner einen wesentlich niedrigeren Schaden nachweist. Die Zinsen sind sofort fällig.

c) Für Geschäfte mit neuen Kunden gilt, sofern sie Unternehmer sind, dass Aufträge deren Netto-Warenwert größer/gleich 5.000 Euro beträgt, Vorkasse als Zahlungsbedingung vereinbart wird. Alternativ kann eine gesicherte Bankbürgschaft durch cc angenommen werden.

d) cc nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem cc über den Gegenwert verfügen kann.

3.2 Zahlungsbedingung bei Erbringung von Dienstleistungen aller Art

a) Zu den Dienstleistungen zählen unter anderem Beratung, individuelle Softwareentwicklung, Entwicklung von Internetprojekten, Entwicklung von Multimediamedien und die Entwicklung von Printmedien (auch Druckvorlagen) und Werbemitteln aller Art.

b) Aufträge für die Erbringung von Dienstleistungen werden, solange nicht anders vereinbart, in Staffeln abgerechnet. Dabei werden 30% der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 40% bei der ersten Übermittlung der entwickelten Sache (Designentwurf, Prototyp etc.) durch cc und 30% spätestens 14 Tage nach Fertigmeldung durch cc, fällig.

3.3 Verbuchung von Zahlungen und Aufrechnung von Gutschriften

a) Alle bei cc eingehenden Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet, wenn die Leistung zur Tilgung der Schuld nicht ausreicht. Eine andere Tilgung kann einseitig nicht bestimmt werden.

b) Der Vertragspartner, sofern er Unternehmer ist, kann gegenüber cc nur mit Forderungen aufrechnen, die von cc anerkannt und durch eine Gutschrift bestätigt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner außer in Fällen grober oder vorsätzlicher Vertragsverletzung nur aufgrund von Ansprüchen geltend machen, die aus demselben Vertragsverhältnis herrühren und von cc anerkannt und schriftlich bestätigt oder rechtskräftig festgestellt sind.

c) Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Vertragspartners in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Soweit der Vertragspartner den Vertrag als Unternehmer geschlossen hat, kann er Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.

3.4 Mietverträge für ASP-Leistungen (Application Service Providing) SaaS (Software as a Service), Online-Dienste, Software-Miete, Domaingebühren, Wartungs- und Hotline-Vertragsgebühren

a) Die Mietgebühr ist jeweils monatlich im Voraus am Monatsersten fällig und wird am 1. Werktag des Monats per Lastschrift eingezogen.

b) Die Gebühren sind jeweils abhängig von der Vertragslaufzeit im Voraus für die Vertragsdauer fällig und werden zum Fälligkeitszeitpunkt per Lastschrift eingezogen.

c) Eine andere Art der Zahlung als per Lastschrift ist ausgeschlossen.

d) Eine monatliche Rechnung wird nicht erstellt. Den Buchungsbeleg für den Vertragspartner stellen das Bestellformular und/oder die von cc übergebene Vertragsübersicht in Verbindung mit dem Lastschrifttext des Bankauszugs des Vertragspartners dar, aus denen alle notwendigen Angaben hervorgehen.

e) Die Vertragslaufzeit geht aus dem Bestellformular/der Vertragsübersicht hervor. Sie verlängert sich automatisch jeweils um die angegebene Laufzeit, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Das Kündigungsrecht des Vertragspartners nach § 649 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verträgen über Domains ergibt sich die Vertragslaufzeit aufgrund der Vergaberichtlinien der jeweiligen Vergabeorganisation (derzeit 1 Jahr bei .de Domains und 2 Jahre bei .net, .com, .info, .org, .biz Domains. Ausländische Domains weisen weitere unterschiedliche Laufzeiten und Vergaberichtlinien auf).

f) Vertragsbeginn bei Mietverträgen: Der Vertragsbeginn ist, unabhängig von der Auftragserteilung (Bestellbogen), der Zeitpunkt zu dem cc die Verfügbarkeit der Leistung (Software zur Onlinebearbeitung von Internetseiten, Online-Shops, Warenwirtschaftssoftware, Nutzung von Domains etc.) dem Vertragspartner meldet und die Mietgebühren erstmalig erhebt. cc übermittelt dem Vertragspartner außerdem eine Vertragsübersicht bei Vertragsbeginn, aus dem der Vertragsbeginn und die Vertragslaufzeit hervorgehen.

g) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

h) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen nachhaltig verletzt oder wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

i) cc kann im Falle des Verzuges, nach Mahnung, ihre Leistungen bis zur vollständigen Zahlung unterbrechen oder einstellen. Im Verzugsfall ist cc berechtigt, die Zugänge und/oder ASP-Leistungen, SaaS-Leistungen, Online-Dienste etc. für den Vertragspartner, auch des Kunden des Vertragspartners, sofort zu sperren.

j) Der Vertragspartner ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die persönlichen Passwörter seiner Zugangskennung vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt cc von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.

k) cc ist berechtigt, die Entgelte und/oder Gebühren für Leistungen für Fremdgebühren (z.B. Domains, Datentransportleistungen, wie Transfervolumen, Rechenzentrumsgebühren, u. ä.) maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Vertragspartners. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Vertragspartner, wenn er Unternehmer ist, der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Wird die Zustimmung nicht erteilt, endet der Vertrag über die Bereitstellung dieser Leistungen zum nächstmöglichen Termin.

l) cc ist berechtigt, die Entgelte und/oder Gebühren für die ausschließlich von cc zur Verfügung gestellten Leistungen (Software-Miete, Hotline-Gebühren etc.) jährlich zu erhöhen. Einer Zustimmung durch den Vertragspartner bedarf es nicht. Übersteigt die Erhöhung Entgelte und/oder Gebühren um mehr als 25 Prozent der bisherigen Entgelte und/oder Gebühren, so steht dem Vertragspartner das außerordentliche Kündigungsrecht zu.

m) Bei Rücklastschriften berechnet cc die angefallenen Bankgebühren zuzüglich 10,- Euro Bearbeitungspauschale pro Lastschrift. Es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, oder dass er die Rücklastschrift nicht zu vertreten hat.

n) cc behält sich vor, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Gebühren vorzunehmen.

4 Versand und Gefahrenübergang, Lieferfristen

a) Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Geschäftsräume von cc verlassen hat.

b) Lieferfristen sind unverbindlich und begründen keinerlei Rechte des Vertragspartners, sofern sie nicht von cc ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet bzw. bestätigt werden. Werden unverbindliche Lieferfristen überschritten oder teilt cc mit, dass diese nicht eingehalten werden können, kann der Vertragspartner verlangen, dass ihm nunmehr eine verbindliche Lieferfrist genannt wird.

c) Vereinbarte verbindliche Termine werden von cc eingehalten. Verzögert sich die Leistung dennoch aus Gründen, die cc nicht zu vertreten hat, kann der Vertragspartner hieraus für sechs Wochen nach Ablauf der Lieferfrist keinerlei Rechte herleiten. Wird die Lieferfrist um mehr als sechs Wochen überschritten, kann der Vertragspartner nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens weiteren vier Wochen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5 Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht, Nutzungsrechte, Verantwortung

5.1 Lizenzvereinbarung für Programme

a) Der Vertragspartner erhält von cc für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Lizenzrecht zur Nutzung der Programme. Wird der Vertragspartner von cc für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien), sowie Teile des Programms auch dann, wenn diese mit anderen Programmen verknüpft sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

b) Der Vertragspartner verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Vertragspartner darf das Programm je Lizenz nur auf einem Rechner gleichzeitig nutzen. Eine "Nutzung" eines Programms liegt dann vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computersystems befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

c) Der Vertragspartner darf und soll Datensicherungen erstellen und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch elektronisch vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Vertragspartner darf weder Urheberrechtsvermerke von cc oder anderen ändern oder entfernen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen oder umzuwandeln (Re-Assemblieren – Re-Kompilieren) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig zu vermarkten.

d) Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit Wirkung einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an Programmen, eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentationen, die der Vertragspartner von cc erhalten hat. Der Vertragspartner löscht alle gespeicherten Programme von seinen Computersystemen, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Vertragspartners gegenüber cc bestehen auch über eine Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

5.2 Urheberrechte beim Vertrag über die Entwicklung von Off- und Online-Medien und/oder digitalen Medien

a) Zu den Offline-Medien zählen sämtliche Printmedien bzw. das Layout dafür, wie zum Beispiel Broschüren, Prospekte, Logos, Plakate, Schilder aller Art. Zu den Online-Medien zählen sämtlich Medien die zur Nutzung das Internet voraussetzen, wie Internetseiten, Online-Shop, Marktplätze, Datenbanken und ähnliches. Zu den digitalen Medien zählen sämtliche Medien, die zur Nutzung bzw. Ausführung ein elektronisches Gerät voraussetzen (CD, DVD, Mobilgerät, Computer, Radio, TV usw.). Offline-Medien, Online-Medien und digitale Medien werden im Folgenden als „Medium“ bezeichnet.

b) An geeigneter Stelle werden im Medium Hinweise auf die Urheberstellung von cc aufgenommen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von cc zu entfernen oder zu verändern.

c) Die Urheberrechte sämtlicher von cc entwickelten Medien verbleiben bei cc.

5.3 Nutzungsrechte von Offline-Medien

Sämtliche Nutzungsrechte des Mediums werden von cc an den Vertragspartner übertragen, soweit nicht anders vereinbart oder in den AGB vorgesehen. Der Vertragspartner erwirbt die Nutzungsrechte jedoch erst, wenn cc dem Vertragspartner das Medium übergeben hat und das geschuldete Entgelt vollständig an cc entrichtet wurde. Bis zur Entrichtung der geschuldeten Vergütung bleiben sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte bei cc.

5.4 Nutzungsrechte von Online-Medien ohne Integration in ASP- & SaaS-Leistungen

Sämtliche Nutzungsrechte des Mediums werden von cc an den Vertragspartner übertragen, soweit nicht anders vereinbart oder in den AGB vorgesehen. Der Vertragspartner erwirbt die Nutzungsrechte jedoch erst, wenn cc dem Vertragspartner das Medium übergeben hat und das geschuldete Entgelt vollständig an cc entrichtet wurde. Bis zur Entrichtung der geschuldeten Vergütung bleiben sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte bei cc.

5.5 Nutzungsrechte von Online-Medien mit Integration in ASP- & SaaS-Leistungen

a) Wird das Medium in Verbindung mit einer Mietsoftware (Content Management System, Online-Shop-System, Immobilienportal, Online-Marktplatz, individuell entwickelter Software-Lösung, oder ähnlichem) betrieben/verwaltet, so wird das Nutzungsrecht am Medium ausschließlich für den Zeitraum des Mietvertrags der Mietsoftware dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt.

b) Nach Ablauf des Mietverhältnisses, erlischt das Nutzungsrecht für das Online-Medium unabhängig davon, durch welche Vertragspartei das Mietverhältnis beendet wurde.

c) Eine weitere Verwendung des Online-Medium nach Beendigung des Mietvertrags, auch durch Dritte, ist nicht gestattet.

d) Die im Medium vom Vertragspartner selbst verfassten, eigenen Inhalte/Daten und die nicht Bestandteil des ASP- oder SaaS-Systems sind, können nach Vertragsbeendigung auf Wunsch, gegen entsprechendes Entgelt, von cc in Form eines Datenträgers zur Verfügung gestellt werden.

5.6 Nutzungsrechte von digitalen Medien

a) cc überträgt die Nutzungsrechte an digitalen Medien in der jeweils vorgesehenen und im Auftrag festgelegten Ausgabeform und Umfang (z.B. Nutzung als CD-ROM und/oder DVD und/oder Mobilgerät usw.).

b) Eine Nutzung in einer anderen Form und Umfang, als im Auftrag festgelegt ist nicht gestattet.

5.7 Nutzungsrechte von durch Mietvertrag zur Verfügung gestellter Software (SaaS, ASP)

a) cc räumt dem Vertragspartner das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Mietvertrags (siehe Ziffer 3.4 e)) beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software ein. Eine Nutzung über die Mietvertragsdauer hinaus ist untersagt.

b) Der Vertragspartner ist nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt. Verstößt der Vertragspartner gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen des Mietvertrages erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an cc zurück. In diesem Fall hat der Vertragspartner die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen.

5.8 Schutzrechte Dritter

a) Der Vertragspartner erklärt, dass sämtliche cc für die Durchführung des Vertrages überlassenen Inhalte (wie Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, etc.), sowie die verwendeten Domains frei von Schutzrechten Dritter sind, oder dass der Vertragspartner berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung des Vertrages zu verwenden.

b) Sollten Dritte cc wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Mediums resultieren, verpflichtet sich der Vertragspartner, cc von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und cc die Kosten zu ersetzen, die cc wegen dieser möglichen Rechtsverletzung entstehen.

c) cc steht dafür ein, dass der Ausübung der dem Vertragspartner durch diesen Vertrag von cc eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit cc für die Erstellung des Mediums von Dritten entwickelte Basistechnologie oder Software benutzt, sichert cc zu, über die dafür erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen. Für den Fall, dass ein Dritter dem Vertragspartner gegenüber Rechte behauptet, die den Vertragspartner in der vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware behindern, wird der Vertragspartner cc unverzüglich schriftlich über diese Ansprüche informieren. cc wird den Vertragspartner bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und ihm jeglichen Schaden, der dem Vertragspartner wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger dem Vertragspartner für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.

5.9 Verantwortung des Vertragspartner für bereitgestellte Inhalte

a) Der Vertragspartner trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm zur Durchführung des Vertrages bereitgestellten Inhalte rechtlich zulässig sind und nicht in die Rechte Dritter eingreifen. Er trägt insbesondere die Verantwortung dafür, dass die bereitgestellten Inhalte nicht:

1. gegen strafrechtliche Vorschriften oder gegen Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keinen ehrverletzenden, kriegsverherrlichenden, volksverhetzenden, pornographischen oder vergleichbaren Charakter haben und auch nicht geeignet sind, die Sicherheit oder die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.

2. Wettbewerbsverstöße beinhalten.

b) Der Vertragspartner trägt auch die alleinige Verantwortung dafür, wenn die von seinem Medium ausgehenden Verlinkungen (Hyperlinks, Deep-Links, etc.) auf Inhalte Dritter der unter a) 1., 2., genannten Art verweisen.

c) Der Vertragspartner trägt weiterhin die Verantwortung dafür, dass er befugt ist, von seinem Medium mittels Link den Zugriff auf Inhalte Dritter zu ermöglichen.

d) Im Zweifel hat der Vertragspartner in Fragen, welche Punkt 5 betreffen, auf eigene Kosten rechtlichen Rat einzuholen. Erkennt cc rechtswidrige Inhalte muss cc diese zurückweisen.

6 Domainverwaltung, Bereitstellung von Online-Diensten, ASP- & SaaS-Lösungen

6.1 Domainverwaltung

a) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (.de, .com, .net, .org, .biz etc.) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten auch die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien.

b) Bei der Beschaffung und/oder Pflege von Domains wird cc im Verhältnis zwischen dem Vertragspartner und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. cc hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. cc übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die für den Vertragspartner beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

c) Der Vertragspartner sichert zu, dass die von ihm bzw. für ihn zu beantragten Domains keine Rechte Dritter verletzen. Von Ansprüchen Dritter sowie bei allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Registrierung bzw. Verwendung einer Domain durch den Vertragspartner oder mit Billigung des Vertragspartners zustande kommen, stellt der Vertragspartner cc, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains, sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Beteiligten frei.

6.2 Bereitstellung von Online-Diensten

a) cc gewährleistet eine durchschnittliche Erreichbarkeit in Höhe von ca. 99% für die von cc selbst betriebenen Online-Serversysteme pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von cc liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Hiervon sind auch Wartungsarbeiten ausgenommen, die cc an den Servern vornehmen muss. Außerdem sind Wartungsarbeiten des Rechenzentrums bzw. der Leitungsanbieter hiervon ausgenommen.

b) cc kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, wenn die Sicherheit des Betriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet ist. Besonders die Vermeidung schwerwiegender Störungen der Serversysteme, des Netzwerks, der Software oder der gespeicherten Daten berechtigt cc zu einer Beschränkung der Leistungen.

c) Das Datentransfervolumen wird je nach Webserver-Paket vereinbart und ist der aktuellen Preisliste für Webserver zu entnehmen. Das vom Vertragspartner genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller Datentransfers (z.B. E-Mail, Download, Upload, Kommunikation, Internetseiten und ähnliche Transferleistungen die über Leitungen zustande kommen), die mit dem Vertragspartner in Verbindung stehen.

d) Überschreitungen des vereinbarten Datentransfervolumens werden entsprechend der aktuellen Preisliste monatlich berechnet und per Bankeinzug fällig. Der Vertragspartner erhält darüber eine gesonderte Rechnung. Der Vertragspartner kann den Verbrauch des Datentransfervolumens im Administrationsbereich des gemieteten Webserver-Systems selbständig überprüfen und beobachten.

6.3 Internetdienstleistungen, ASP- & SaaS-Lösungen

a) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die auf seinem Medium (z.B. Internetauftritt, Online-Shop, etc.) eingestellten Inhalte als seine eigenen Inhalte unter Angabe seines Impressums zu kennzeichnen. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht dann besteht, wenn auf der Website Teledienste oder Mediendienste angeboten werden (siehe Teledienstgesetz). Der Vertragspartner stellt cc von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

b) Der Vertragspartner darf durch sein Online-Medium nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Vertragspartner, keine pornographischen Inhalte, volksverhetzende Inhalte oder sonstige nicht gesetzeskonforme Inhalte einzustellen.

c) cc ist nicht verpflichtet, die Website des Vertragspartners auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Sollte durch cc oder durch Andere ein Rechtsverstoß durch unzulässige Inhalte festgestellt werden, ist cc berechtigt, den Zugang zu sperren und die Website bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts vom Netz zu nehmen. cc wird den Vertragspartner unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

6.4 Pflichten des Vertragspartner

a) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von cc erhaltenen Passwörter und Zugangskennungen strengstens geheim zu halten. cc ist umgehend zu informieren, wenn zu vermuten ist, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Vertragspartners Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von cc nutzen, haftet der Vertragspartner gegenüber cc auf Entgelt und Schadensersatz.

b) Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, und ihm dringend empfohlen wird, nach jedem Arbeitstag, an dem der von ihm verwendete Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfen geändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen. Für diese Aufgabe wurde eine spezielle Datensicherungsfunktion implementiert, welche die Daten in komprimierter Form auf den Computer des Vertragspartners überträgt.

c) Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann.

d) Der Vertragspartner verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils demselben Inhalt massenhaft versendet werden (sog. Spam-Mails). Verletzt der Vertragspartner die vorgenannte Pflicht, so ist cc berechtigt, die zur Verfügung gestellten Leistungen zu sperren oder bei wiederholter Verletzung fristlos zu kündigen.

e) Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Website so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung der Serversysteme z.B. durch fehlerhafte Funktionen oder Skripte vermieden wird. cc ist berechtigt, Inhaltseiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Vertragspartner oder durch Dritte temporär zu sperren. cc wird den Vertragspartner bei einer solchen Maßnahme unverzüglich informieren und die Problematik erläutern. cc wird die gesperrten Inhaltseiten sofort wieder freischalten, wenn der Vertragspartner die Fehler behoben hat.

7 Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von cc, bis der Vertragspartner sämtliche aus der gesamten Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche erfüllt hat, die bis zum Abschluss des Vertrages über die Vorbehaltsware entstanden sind oder danach noch in Bezug auf die Vorbehaltsware entstehen. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, so bleiben die gelieferten Waren im Eigentum von cc, bis der Vertragspartner vollständig bezahlt hat.

b) cc ist nach vorheriger Anmeldung während der normalen Geschäftszeit ungehindert Zugang zu den Vorbehaltswaren zu gewähren.

c) Die Vorbehaltsware darf im normalen Geschäftsverkehr weitergegeben, jedoch nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Für den Fall der Weitergabe tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine sämtlichen daraus resultierenden Ansprüche bis zur Höhe der gesicherten Ansprüche von cc sicherheitshalber an cc ab. cc nimmt diese Abtretung an.

d) Der Vertragspartner ist bis auf Widerruf im Einzelfall zur Geltendmachung der abgesicherten Ansprüche ermächtigt. Kommt der Vertragspartner mit der Erfüllung gesicherter Ansprüche von cc in Verzug, hat er cc auf erste Anforderung eine vollständige Aufstellung über den Verbleib der Vorbehaltsware und die abgetretenen Ansprüche vorzulegen, alle zur Geltendmachung erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und seinem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.

e) Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware ist auf das Eigentum von cc hinzuweisen. Außerdem ist cc unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Vertragspartners.

f) Bei vertragswidrigen Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist cc nach Mahnung berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und sie wie ein Pfand zu verwerten. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch cc gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

8 Gewährleistung

8.1 cc haftet für Mängel bei Lieferung von Waren wie folgt

a) Weist ein von cc geliefertes Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges Fehler auf, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht nur unerheblich mindern, wird es nach Wahl des Vertragspartners und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unentgeltlich ganz oder teilweise ausgetauscht oder instand gesetzt, wobei ersetzte Teile in das Eigentum von cc übergehen.

b) Der Vertragspartner muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf sichtbare Transportschäden untersuchen und cc von etwaigen Schäden und Verlusten sofort schriftlich informieren. Im Übrigen müssen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Mangelhafte Produkte sind zur Besichtigung und Prüfung durch cc in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung befinden, zu belassen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen schließt jeden Gewährleistungsanspruch aus.

c) Weitere Ansprüche, insbesondere auch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, z.B. wegen Datenverlust oder entgangenen Gewinns, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung oder anderen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, soweit cc wegen Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften, wegen grober Fahrlässigkeit, wegen Vorsatz oder wenn es sich um einen Personenschaden handelt, haftet.

d) Ebenfalls ausgeschlossen ist jeder Gewährleistungsanspruch, wenn von cc gelieferte Produkte verändert werden oder deren Originalkennzeichen entfernt wird oder wenn Reparaturen und Servicearbeiten von anderen als vom Hersteller oder cc benannten Firmen oder Personen durchgeführt werden.

8.2 cc haftet bei Lieferung von Software, SaaS, Off- & Onlinemedien und digitalen Medien wie folgt

a) Handelt es sich bei dem Vertrag um die Erstellung eines Off- oder Online-Mediums oder eines digitalen Mediums, so werden Mängel nach Wahl von cc unentgeltlich ganz oder teilweise behoben.

b) cc übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch das Medium bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.

c) cc übernimmt keine Haftung dafür, dass es zwischen dem Vertragspartner und Dritten, die durch das vertragsgegenständliche Medium in Kontakt treten, zu rechtswirksamen Verträgen kommt oder solche nachgewiesen werden können. Werden allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen, Verkaufsbedingungen und ähnliches, die der Vertragspartner gegenüber Dritten verwenden möchte, in das vertragsgegenständliche Medium einbezogen, so übernimmt cc weder die Verantwortung dafür, dass diese rechtlich wirksam sind, noch haftet cc dafür, dass diese wirksam in den Vertrag zwischen dem Vertragspartner und dessen Kunden einbezogen werden.

d) cc übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass Daten, die der Kunde des Vertragspartners für etwaige Bestellungen z.B. in eigens zu diesem Zweck erstellten Eingabemasken (Formulare) oder Bestellsystemen (Online-Shop) eingibt, richtig sind oder richtig und unverändert an den Vertragspartner übermittelt werden. a), b) und c) gelten insbesondere dann, wenn auch die Entwicklung eines Online-Shops, Immobilienvermittlung oder andere Verkaufs- oder Kontaktplattformen zum Gegenstand des vertragsgegenständlichen Mediums gehört. Bestellungen Dritter, die beim Vertragspartner über die vertragsgegenständliche Medium eingehen, bearbeitet dieser ausschließlich auf seine eigene Verantwortung und sein eigenes Risiko.

e) Im Übrigen haftet cc – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

8.3 Allgemeines zur Gewährleistung

a) Im Falle der Nachbesserung werden die entsprechenden Arbeiten von cc oder einem Beauftragten während der üblichen Arbeitszeit am Firmensitz von cc vorgenommen. Der Vertragspartner ist auf Anforderung von cc verpflichtet, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Nachbesserung erforderlichen Teile an cc zu versenden. Die Kosten hierfür trägt der Vertragspartner.

b) Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen cc, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach zwei Jahren ab Gefahrübergang bei Verbrauchern und nach einem Jahr bei Unternehmern. Für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen haftet cc bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistungsfrist in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Bei drei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen oder mangelhaften Ersatzlieferungen hat der Vertragspartner das Recht auf Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchen der Wert der Sache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

c) Die Rechte des Vertragspartners wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kannte.

8.4 Bei Zurverfügungstellung von Software, auch ASP- & SaaS-Lösungen gilt zusätzlich

a) Jede Gewährleistung durch cc setzt voraus, dass der Vertragspartner eine detaillierte schriftliche Fehlerbeschreibung vorlegt, aus der insbesondere ersichtlich sein muss, nach welchen Befehlsfolgen die behaupteten Programmfehler auftreten.

b) Soweit cc Software Dritter vertreibt, sei es einzeln oder in Verbindung mit Hardware, sei es ausdrücklich im Namen Dritter oder im eigenen Namen, kann cc Gewähr zunächst dadurch leisten, dass dem Vertragspartner sämtliche Gewährleistungsansprüche von cc gegen den Dritten abgetreten und alle zur Durchsetzung dieser Ansprüche erforderlichen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher handelt.

c) Der Gewährleistungspflicht unterliegt stets nur die neueste dem Vertragspartner gelieferte Softwareversion. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine neue, ihm von cc angebotene Programmversion zu übernehmen, soweit ihm die Abnahme nicht aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unzumutbar ist.

d) Soweit Software erkennbar von Dritten stammt, haftet cc selbst weder für die Lauffähigkeit auf der gelieferten Hardware noch für die Kompatibilität mit sonst gelieferter Software. Dies gilt auch dann, wenn cc Dokumentationen oder Produktbeschreibungen Dritter weitergibt, die eine Lauffähigkeit oder Kompatibilität ausweisen. In diesem Sonderfall ist der Vertragspartner auf die Geltendmachung der abzutretenden Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Dritten beschränkt. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher handelt.

9 Haftung, Erstellung von Sicherungskopien

a) Für Schäden, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit Lieferungen oder Leistungen von cc entstehen, haftet cc nur, wenn cc oder seinen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Lasten fallen, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einem Personenschaden.

b) Für sämtliche Daten (Programmdaten, Bewegungsdaten, Inhaltsdaten etc.) auf den Computersystemen des Vertragspartners, auch auf von cc im Rahmen von ASP- & SaaS-Leistungen zur Verfügung gestellten Systemen, die der Vertragspartner nutzt oder selbständig erstellt hat, muss der Vertragspartner selbst für eine ausreichende Datensicherung sorgen. cc empfiehlt täglich eine Datensicherung durchzuführen und diese an einem sicheren Ort aufzubewahren.

c) Bei technischen Arbeiten beim Vertragspartner oder bei technischen Arbeiten in der Werkstatt von cc ist vor Beauftragung bzw. vor Beginn dieser Arbeiten vom Vertragspartner unaufgefordert und eigenständig eine Datensicherung zu erstellen.

d) Sollte eine ordnungsgemäße Datensicherung aus technischen Gründen nicht mehr möglich sein und eine technische Arbeit dennoch beauftragt werden, so stellt der Vertragspartner cc von der Verantwortung für die Daten bzw. für einen Datenverlust frei.

e) Für Datenverluste haftet cc in keinem Fall.

10 Datenschutz

a) Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung werden die Daten des Vertragspartners, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und, soweit erforderlich, verarbeitet und übermittelt.

b) cc weist nachdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem heutigen Stand der Technik, nicht umfassend garantiert werden kann. Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass cc die auf den Webservern gespeicherten Daten des Vertragspartners jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu überwachen. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Vertragspartner in vollem Umfang selbst Sorge.

11 Gerichtsstand, Rechtswahl, Teilunwirksamkeit

a) Ausschließlicher Gerichtsstand der für alle sich aus diesem Vertrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Sinzig. Auch bei Geschäften mit Auslandsbezug findet Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

b) Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach gesetzlichen Vorschriften.